Auch neue gentechnisch veränderte Organismen (GVO) müssen so gekennzeichnet werden, dass Verbraucherinnen, Imker- und Bäuerinnen, Züchtung, Handel und Verarbeitung sie jederzeit erkennen und vermeiden können.
Nicht hinter unserem Rücken: Kein Freifahrtschein für neue Gentechnik in unserem Essen!
Wer die Biene und ihr Ökosystem schützen will, muß wissen, wie das Essen auf seinem Teller produziert wurde. Stammt es aus bienenschädlicher Landwirtschaft mit Gentechnik und Pestiziden? Wurden Pflanzen mit der Genschere manipuliert? Die Risiken und Nebenwirkungen gerade der Neuen Gentechnik sind noch weitgehend unbekannt, insbesondere für das Ökosystem.
Auch für Neue Gentechnik ist daher eine sorgfältige Risikoprüfung notwendig. Einmal freigesetzt, sind gentechnisch veränderte Organismen nicht mehr rückholbar. Der oberste Gerichtshof der EU hat 2018 festgestellt: Auch neue Gentechnik ist Gentechnik und ist als solche zu regulieren.
Dennoch soll den Verbraucher*innen jetzt Neue Gentechnik ohne Kennzeichnung und ohne Risikoprüfung auf den Teller geschmuggelt werden. Dafür macht sich eine einflussreiche Lobby aus Agrarkonzernen, Technik- und Wissenschaftsvereinigungen bei der EU-Kommission stark.
Nicht mit uns! Über 80 Prozent der Bürgerinnen wollen auch in Zukunft wissen, ob in ihrem Essen Gentechnik ist und sie wollen eine Risikoprüfung von GVO Produkten. Imker- und Bäuerinnen fordern das Recht, weiterhin selbstbestimmt gentechnikfrei erzeugen zu können. Eine Deregulierung neuer Gentechniken wäre ein Frontalangriff auf unsere Wahlfreiheit und demokratische Selbstbestimmung darüber, was wir züchten, anbauen und essen.
Jetzt werden in Brüssel die Weichen gestellt. Deshalb fordern wir die Verantwortlichen in der Politik, insbesondere Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und Bundesumweltministerin Steffi Lemke auf, sich für die Beibehaltung der Regulierung auch der neuen Gentechniken einzusetzen. Das umfasst: Kennzeichnung, Risikoprüfung, Zulassung, Rückverfolgbarkeit, Transparenz, Monitoring und Haftung.
Demokratie achten – Wahlfreiheit erhalten! Keine Gentechnik ohne Risikoprüfung und Kennzeichnung auf unsere Äcker und Teller! Wir fordern:
Auch neue GVO müssen weiterhin entsprechend dem EU-Vorsorgeprinzip einer Risikoprüfung und -bewertung unterzogen werden.
Rückverfolgbarkeit und Nachweisverfahren müssen eine Zulassungsvoraussetzung für GVO bleiben, ebenso die Rückholbarkeit. Wer GVO auf den Markt bringt, muss für Risiken und Folgeschäden haften.
EU, Bund und Länder müssen mehr Forschung zu Umwelt-, Biodiversitäts- und Gesundheitsrisiken neuer GVO, zu ihren sozio-ökonomischen Auswirkungen sowie zur Entwicklung genereller Nachweisverfahren fördern.
Um eine vielfältige, klimafreundliche und sozial gerechte ökologische und bäuerliche Landwirtschaft voranzubringen, sollten vor allem Forschung und Weiterentwicklung von bewährten und wirksamen gentechnikfreien agrarökologischen Methoden gefördert werden.
Unterschriftenliste & Info-Folder
Schützt die Biene vor Gentechnik!
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Der Infofolder »Schützt die Biene vor Gentechnik!« zum Verteilen kann auch kostenlos bei uns bestellt werden. Einfach eine E-Mail mit der gewünschten Menge und Versandadresse senden an bestellung@aurelia-stiftung.de.
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